Bundesrat lehnt Änderung des Art. 3 GG ab
Donnerstag, 3. Dezember 2009 von mark
Der Bundesrat lehnt die Änderung des Artikels 3 GG ab. Argumentation der Gegner: Diskriminierung ist bereits genügend verboten.
Die Hochschulgruppe für Schwule, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuelle in Karlsruhe
Der Bundesrat lehnt die Änderung des Artikels 3 GG ab. Argumentation der Gegner: Diskriminierung ist bereits genügend verboten.