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	<title>Queerbeet &#187; Recht</title>
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	<description>Die Hochschulgruppe für Schwule, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuelle in Karlsruhe</description>
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		<title>offener Brief an Westerwelle aus Südafrika</title>
		<link>http://queerbeet.org/2010/09/24/offener-brief-an-westerwelle-aus-suedafrika/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Sep 2010 08:24:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Viri</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[warum Toleranz nicht ausreicht und sich zu outen, überall auf der Welt, so wichtig ist&#8230; hier lesen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>warum Toleranz nicht ausreicht und sich zu outen, überall auf der Welt, so wichtig ist&#8230;</p>
<p><a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/glueckwunsch-aus-halbem-herzen-guido/">hier lesen</a></p>
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		<title>3:2 für die Lebenspartnerschaft</title>
		<link>http://queerbeet.org/2010/08/20/3-zu-2-fuer-die-lebenspartnerschaft/</link>
		<comments>http://queerbeet.org/2010/08/20/3-zu-2-fuer-die-lebenspartnerschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 16:04:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fenchurch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche ein Urteil vom 21. Juli 2010 veröffentlicht, nach der die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungswidrig ist &#8211; und zwar rückwirkend seit Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im August 2001. Das Urteil wurde in den vergangenen Tagen in der Presse breit diskutiert, u.a. bei Spiegel, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche ein <a title="BVerfG: Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig" href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-063.html">Urteil vom 21. Juli 2010</a> veröffentlicht, nach der die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungswidrig ist &#8211; und zwar <strong>rückwirkend</strong> seit Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im August 2001.</p>
<p>Das Urteil wurde in den vergangenen Tagen in der Presse breit diskutiert, u.a. bei <a title="Spiegel: Erbschaftsteuer - Richter stärken Rechte von Homosexuellen" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712202,00.html">Spiegel</a>, <a title="Zeit: Die Gleichstellung kommt – schrittweise" href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-08/homosexuelle-partnerschaften-steuerrecht?page=1">Zeit</a>, <a title="Welt: Erbschaftssteuer - Die Gleichstellung der Homosexuellen war überfällig" href="http://www.welt.de/debatte/kommentare/article9049892/Die-Gleichstellung-der-Homosexuellen-war-ueberfaellig.html">Welt</a>, <a title="FAZ: Benachteiligung Homosexueller - Überlegtes Verhalten" href="http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~EA571DEF8E0BC4BDEA2B11772B9AE1EBA~ATpl~Ecommon~Scontent.html">FAZ</a>, <a title="taz: Das Votum ist gut und richtig - Rückbau der Diskriminierung" href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/rueckbau-der-diskriminierung/">taz</a> und <a title="Financial Times: Verfassungsgerichtsurteil - Homo-Ehe - ein Paar, ein Recht" href="http://www.ftd.de/politik/deutschland/:verfassungsgerichtsurteil-homo-ehe-ein-paar-ein-recht/50157929.html">Financial Times</a> (diese hat auch noch <a title="Pressestimmen: Homo-Ehe nähert sich der klassischen Ehe an" href="http://www.ftd.de/politik/:pressestimmen-homo-ehe-naehert-sich-der-klassischen-ehe-an/50158005.html">weitere Pressestimmen</a> zusammengestellt). Der einzige nennenswerte negative Kommentar findet sich in der FAZ: &#8222;die Überzeugung der Bürgermehrheit ist in der Demokratie entscheidend &#8211; nur nicht wenn das Bundesverfassungsgericht spricht.&#8220; Soll wohl heißen: Die Mehrheit der Deutschen will Schwule und Lesben diskriminieren, aber das böse Verfassungsgericht ist halt undemokratisch und interessiert sich nicht dafür, was die Mehrheit will&#8230; </p>
<p>Hörenswert ist auch das <a title="Deutschlandfunk: Dorothee Bär im Gespräch mit Sandra Schulz" href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1250366/">Interview mit Dorothee Bär</a> von der CSU-Bundestagsfraktion im Deutschlandfunk. Man bekommt fast Mitleid, wenn sie zur ebenfalls nötigen Neuregelung der Einkommensteuer ausgequetscht wird:</p>
<blockquote><p>DLF: Sie sagen einerseits, wir warten jetzt erst mal ab, was Karlsruhe sagt. Andererseits sagen Sie jetzt, wir können ja nicht anders, als uns immer wieder Karlsruhe zu beugen. Hat die CSU denn da keine eigene Position?</p>
<p>Bär: Das hat ja damit nichts zu tun. [...] Wir sind ja gezwungen, dann auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts auch einzugehen. [...] Wenn es nach uns gegangen wäre, wäre das sicherlich nicht in dieser Art und Weise in den Koalitionsvertrag gekommen.
</p></blockquote>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls nun schon zum dritten Mal die eingetragene Lebenspartnerschaft gestärkt und den Weg zur völligen Gleichstellung weiter geebnet:<br />
<span id="more-1429"></span></p>
<ul>
<li>
Am <a title="BVerfG: Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Erfolg" href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg64-02.html">17. Juli 2002</a> wies das BVerfG die Normenkontrollklage der Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Thüringen zurück. Diese hielten das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig. Das BVerfG stellte auch fest, dass Lebenspartnerschaften nicht schlechter behandelt werden <strong>müssen</strong> als Ehen:</p>
<blockquote><p>Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten.</p></blockquote>
</li>
<li>
 Am <a title="Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden" href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-060.html">6. Mai 2008</a> dann der Rückschlag: Eine Klage eines verpartnerten Beamten auf Familienzuschlag bei der Besoldung wird nicht zugelassen. Dies bedeutet: Lebenspartnerschaften <strong>dürfen</strong> schlechter behandelt werden als Ehen:</p>
<blockquote><p>Nach der Entscheidung des Gerichtshofs kommt es für die Beantwortung der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Diskriminierung vorliegt, darauf an, ob sich die Lebenspartner in einer Situation befinden, die in Bezug auf den Familienzuschlag mit der Situation von Ehegatten vergleichbar wäre. Dies ist zu verneinen.
</p></blockquote>
<p>Soll heißen: Bei Ehen kann man voraussetzen, dass typischerweise ein Ehepartner die gemeinsamen  Kinder erzieht, und daher auf Unterhalt des anderen Partners angewiesen ist. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann man das nicht voraussetzen; es muss im Einzelfall der tatsächliche Unterhaltsbedarf nachgewiesen werden, um Familienzuschlag zu erhalten.
</li>
<li>
Dann am <a title="Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-121.html">7. Juli 2009</a> wieder ein Erfolg: am Beispiel der betrieblichen Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst urteilt das Verfassungsgericht, Lebenspartnerschaften <strong>dürfen nur dann</strong> schlechter behandelt werden als Ehen, wenn ein „hinreichend gewichtiger Differenzierungsgrund vorliegt“ (siehe auch <a title="Queerbeet: BVG-Urteil: Ungleichbehandlung verfassungswidrig" href="http://queerbeet.org/2009/10/24/bvg-urteil-ungleichbehandlung-verfassungswidrig/">unseren Blog-Artikel zu diesem Urteil</a>).</p>
<blockquote><p>Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind. Hier bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt.</p></blockquote>
</li>
<li>
Am <a title="Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-050.html">11. Juni 2010</a> folgte aber doch wieder ein kleiner Wermutstropfen: Erst 2005 wurde das Lebenspartnerschaftsrecht dahingehend überarbeitet, dass auch Lebenspartner in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente erhalten. Eine Klage, auch rückwirkend diese Hinterbliebenenrente auszuzahlen, blieb ohne Erfolg:</p>
<blockquote><p>Für nicht mehr geltendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären. [...] Beruht die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ausschließlich auf einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, [...] kann das Bundesverfassungsgericht nur die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellen und dem Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung auferlegen.
</p></blockquote>
</li>
<li>
Nun am <a title="BVerfG: Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig" href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-063.html">21. Juli 2010</a> wurde auch die <strong>rückwirkende Gleichbehandlung</strong> im Fall der Erbschaftssteuer erzwungen. Das ist deshalb bemerkenswert, weil 2008 bereits die Freibeträge von Lebenspartnern in der Erbschaftssteuer angepasst wurden, und die Bundesregierung in diesem Jahr bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der auch die Steuersätze anpassen sollte &#8211; aber eben nicht rückwirkend. Das genügt dem Verfassungsgericht aber nicht:</p>
<blockquote><p>
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die [...] betroffenen Altfälle zu treffen. [...] Zwar betreffen auch die hier zu entscheidenden Verfassungsbeschwerden außer Kraft getretenes Recht. Die darauf beruhende gleichheitswidrige Besteuerung zeitigt aber erhebliche Vermögensfolgen, die sich auch in die Zukunft erstrecken.
</p></blockquote>
</li>
</ul>
<p>Als nächstes ist die Einkommensteuer dran. Entsprechende Klagen liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht vor, mit Urteilen ist aber wohl in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Petition: Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz</title>
		<link>http://queerbeet.org/2010/02/03/petition-beruecksichtigung-der-sexuellen-identitaet-im-grundgesetz/</link>
		<comments>http://queerbeet.org/2010/02/03/petition-beruecksichtigung-der-sexuellen-identitaet-im-grundgesetz/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 13:15:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>scott</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Nachdem es der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. November <a title="Queerbeet: Bundesrat lehnt Änderung des Art. 3 GG ab" href="http://queerbeet.org/2009/12/03/bundesrat-gegen-aenderung-von-artikel-3-grundgesetz/">verpasst hat</a>, die Rechte von Schwulen und Lesben zu stärken, gibt es nun einen neuen Versuch:</p>

<p>Im Online-Petitionssystem des Bundestages wurde eine <a title="Link zur Petition auf bundestag.de" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001">Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz</a> eingereicht, die ab 50.000 Mitzeichnungen im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich beraten wird. In der Petition heißt es:</p>

<blockquote><p>[...] Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.</p></blockquote>
<p>Die Petition kann noch <strong>bis zum 3. März</strong> mitgezeichnet werden, aktuell fehlen noch <strong>45.719 Unterschriften</strong> (Stand: 03.02.2010), damit das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wird. [...]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem es der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. November <a title="Queerbeet: Bundesrat lehnt Änderung des Art. 3 GG ab" href="http://queerbeet.org/2009/12/03/bundesrat-gegen-aenderung-von-artikel-3-grundgesetz/">verpasst hat</a>, die Rechte von Schwulen und Lesben zu stärken, gibt es nun einen neuen Versuch:</p>
<p>Im Online-Petitionssystem des Bundestages wurde eine <a title="Link zur Petition auf bundestag.de" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001">Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz</a> eingereicht, die ab 50.000 Mitzeichnungen im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich beraten wird. In der Petition heißt es:</p>
<blockquote><p>[...] Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.</p>
</blockquote>
<p>Die Petition kann noch <strong>bis zum 3. März</strong> mitgezeichnet werden, aktuell fehlen noch <strong>45.719 Unterschriften</strong> (Stand: 03.02.2010), damit das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wird.</p>
<p><span id="more-1172"></span></p>
<p>Mitzeichnen kann die Petition faktisch jeder von euch, egal wie alt ihr seid, ob ihr aus Deutschland kommt oder nicht, denn die <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html">Verfahrensgrundsätze für Petitionen</a> besagen:</p>
<blockquote><p>„3. Petenten</p>
<p>    (1) Das Grundrecht nach Artikel 17 GG steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.</p>
<p>    (2) Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Das Petitionsrecht ist von persönlichen Verhältnissen des Petenten wie Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit unabhängig. […]“<a title="Artikel auf someabout.net" href="http://www.someabout.net/?p=5469" class="alignright">Quelle: http://www.someabout.net/?p=5469</a></p>
</blockquote>
<p>Wenn ihr es also noch nicht getan habt: Registriert euch beim Online-Petitionssystem des Bundestages und zeichnet die <a title="Link zur Petition auf bundestag.de" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001">Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz</a> mit! Eine Registrierung ist leider notwendig, da im Zweifelsfall überprüft werden muss, ob die Online-Mitzeichner auch tatsächlich existieren und nicht bloß Fake sind&#8230;</p>
<p>Die Petition wird im Netz von vielen unterstützt, darunter auch <a title="Artikel auf someabout.net" href="http://www.someabout.net/?p=5469">someabout.net</a>, <a title="Artikel auf Queer.de" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11658">Queer.de</a> und <a title="Artikel auf gays.de" href="http://blog.gays.de/4421/petition-zur-beruecksichtigung-der-sexuellen-identitaet-im-grundgesetz/">Gays.de</a>. Falls ihr auch ein Blog habt, macht doch auf die Petition aufmerksam! Und sagt es auf jeden Fall weiter!</p>
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		<title>Queerer Jahresrückblick</title>
		<link>http://queerbeet.org/2010/01/02/queerer-jahresrueckblick/</link>
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		<pubDate>Sat, 02 Jan 2010 01:30:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fenchurch</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein frohes neues Jahr all unseren Blog Lesern! Es ist viel passiert im vergangenen Jahr. Das wichtigste Ereignis 2009 war natürlich die Neugründung der Queerbeet-Hochschulgruppe am 27. Mai. Über unsere ersten sechs Monate wurde an dieser Stelle ja schon berichtet. Aber auch außerhalb der Hochschulgruppe gab es viele Ereignisse in der queeren Welt, die man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein frohes neues Jahr all unseren Blog Lesern!</strong></p>
<p>Es ist viel passiert im vergangenen Jahr. Das wichtigste Ereignis 2009 war natürlich die Neugründung der Queerbeet-Hochschulgruppe am 27. Mai. Über <a title="Queerbeet-Blog: Sechs Monate Queerbeet. Eine Bilanz." href="http://queerbeet.org/2009/11/27/bilanz-sechs-monate-queerbeet/">unsere ersten sechs Monate</a> wurde an dieser Stelle ja schon berichtet.</p>
<p>Aber auch außerhalb der Hochschulgruppe gab es viele Ereignisse in der queeren Welt, die man in den täglichen (Hetero-)Nachrichten meist vergeblich sucht. Für alle, die nicht regelmäßig die queeren Nachrichten verfolgen (z.B. beim <a title="Pressespiegel des LSVD" href="http://www.lsvd.de/7.0.html">Pressespiegel des LSVD</a>) hier mal eine <span style="text-decoration: line-through;">kurze</span> Zusammenfassung, was im Jahr 2009 in der schwul-lesbisch-bi-trans-Welt so los war.</p>
<p><span id="more-1146"></span></p>
<p><strong>Deutschland:</strong></p>
<p>In Berlin ist &#8222;gayfriendly&#8220; nicht mehr optional: Nachdem der Betreiber einer Eisdiele angeblich schwule und lesbische Gäste beleidigt hatte, haben etwa 2000 Schwule und Lesben <a title="Queer.de: Protest gegen Dolce Freddo" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10390">dagegen protestiert</a> &#8211; direkt vor seiner Tür. Ähnliches Szenario <a title="Queer.de: Demo gegen gewaltsamen Übergriff in Berlin Kreuzberg" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10621">vor einem Falafel-Restaurant</a>: der Betreiber hatte angeblich zwei Schwule mit einer Eisenstange angegriffen. Das kann im neueröffneten <a title="Queer.de: Homo-Herberge mit Heten und Gleitgel" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10147">Hotel der schwulen Kette &#8222;Axel&#8220;</a> (natürlich heterofriendly) nicht passieren. Ebenfalls in Berlin konnte der geplante Auftritt des homophoben jamaikanischen Reggae-Sängers Sizzla <a title="Queer.de: Sizzla-Konzert gleich zweimal abgesagt" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11435">verhindert werden</a> &#8211; hier demonstrierten etwa 500 Menschen. Auftritte in <a title="Queer.de: Wuppertal vereint gegen Sizzla" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11432">anderen deutschen Städten</a> fanden jedoch trotz Protesten statt.</p>
<p>Ein <a title="Queer.de: Protest gegen Homo-Heiler" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10454">Psychologen-Kongress</a> in Marburg hat im Vorfeld massive Proteste ausgelöst, weil dort auch zwei Referenten auftreten sollten, die die &#8222;Umpolung&#8220; von Homosexuellen propagieren. Als Reaktion auf die Proteste entstand auf der Gegenseite die sogenannte <a title="Wikipedia: Marbuger Erklärung 2009" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Marburger_Erkl%C3%A4rung_(2009)">Marburger Erklärung</a> <em>&#8222;Für Freiheit und Selbstbestimmung &#8211; gegen totalitäre Bestrebungen der Lesben- und Schwulenverbände&#8220;, </em>in welcher gefordert wird, die Forschung und den Diskurs über sowie die Durchführung von Umpolungs-Therapien zuzulassen. Nach dem Kongress wurde heftig gegen eine der Unterzeichnerinnen &#8211; die Philosophie-Professorin Edith Düsing &#8211; <a title="Queer.de: Protest gegen homophobe Professorin" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11509">protestiert</a>. Einen weiteren Bericht dazu gibt es beim <a title="Kölner Stadt-Anzeiger: Küsse im Hörsaal" href="http://www.ksta.de/html/artikel/1260194903824.shtml">Kölner Stadt-Anzeiger</a>.</p>
<p><strong>Politik:</strong></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in einem <a title="Queerbeet.org: BVG-Urteil - Ungleichbehandlung verfassungswidrig" href="http://queerbeet.org/2009/10/24/bvg-urteil-ungleichbehandlung-verfassungswidrig/">Urteil</a> festgehalten, dass Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft grundsätzlich nicht verfassungsgemäß sind und insbesondere nicht allein durch den Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe gerechtfertigt werden können. Viele Bundesländer haben daraufhin angekündigt, ihr Landesrecht entsprechend anzupassen.</p>
<p>Eine Initiative, den Artikel drei des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität zu erweitern, wurde leider im Bundesrat <a title="Queerbeet.org: Bundesrat lehnt Änderung von Artikel 3 GG ab" href="http://queerbeet.org/2009/12/03/bundesrat-gegen-aenderung-von-artikel-3-grundgesetz/">abgelehnt</a>. Dennoch ist dieser Diskriminierungsschutz durch die im Dezember in Kraft getretene <a title="Queer.de: EU-Grundrechtecharta in Kraft" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11467">EU-Grundrechtecharta</a> ebenfalls abgedeckt.</p>
<p>Eine vom Justizministerium in Auftrag gegebene <a title="Queer.de: &quot;Zypries-Studie: Homo-Recht auf Adoption gut für Kinder&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10798">Studie</a> zeigt, dass Kinder in Regenbogenfamilien keine Nachteile haben. Übrigens: das Wort &#8222;Regenbogenfamilie&#8220; findet man jetzt auch im <a title="Queer.de: &quot;Regenbogenfamilie&quot; in Duden aufgenommen" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10788">Duden</a>. Auf ein allgemeines <a title="Queerbeet.org: Volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare? Nicht mit der CDU!" href="http://queerbeet.org/2009/07/29/cdu-gegen-volles-adoptionsrecht-fuer-homosexuelle-paare/">Adoptionsrecht</a> werden wir aber wohl trotzdem noch warten müssen.</p>
<p>Island hat nun eine <a title="L-Talk: Jóhanna Sigurdardóttir und die armen Medien" href="http://www.l-talk.de/gesellschaften/johanna-sigurdardottir-und-die-armen-medien.html">lesbische Premierministerin</a>, Deutschland einen schwulen Außenminister und Vizekanzler. Von den 622 neuen Bundestagsabgeordneten sind übrigens immerhin <a title="Queer.de: Schwule stürmen den Bundestag" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11112">zehn offen schwul oder lesbisch</a>. Leider ist auch der CSU-Politiker Norbert Geis wieder mit dabei &#8211; einer der <a title="Queer.de: Fossil Norbert Geis lästert bei Maischberger" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11314">lautstärksten Homo-Gegner</a>.</p>
<p><strong>Ausland:</strong></p>
<p>Im <a title="Queer.de: Iran verurteilt drei Minderjährige wegen Vorwurfs der Homosexualität zum Tode" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11339">Iran</a> wurden drei Minderjährige wegen Homosexualität zum Tode verurteilt, auch aus dem <a title="Queer.de: Irak exekutiert Schwule" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10202">Irak</a> gab es Berichte von Exekutionen. Im <a title="Queer.de: Langjährige Haftstrafen für neun schwule HIV-Aktivisten im Senegal" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=9832">Senegal</a> wurden Schwule zu acht Jahren Haft verurteilt, in <a title="Queer.de: 67 Personen bei Homo-Party in Riad verhaftet" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10628">Saudi-Arabien</a> wurden 67 Philippiner bei einer Schwulenparty verhaftet &#8211; ihnen drohen Peitschenhiebe und Haftstrafen &#8211; und das nur wegen &#8222;Zurschaustellung von Homosexualität&#8220; &#8211; auf homosexuelle Handlungen steht dort die Todesstrafe. Diese wurde auch für <a title="Queer.de: &quot;Uganda: Lebenslang statt Todesstrafe?&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11572">Uganda</a> angekündigt nach heftigen internationalen Protesten rudert die dortige Regierung jedoch wieder zurück &#8211; jetzt sind &#8222;nur&#8220; noch lebenslange Haftstrafen im Gespräch. In der <a title="Queer.de: Provinz in Indonesien beschließt Auspeitschung von Schwulen" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11040">indonesischen Provinz Aceh</a> werden Schwule künftig mit Auspeitschung und Gefängnis bestraft &#8211; während Homosexualität im übrigen Indonesien legal bleibt. Ebenso in <a title="Queer.de: Senat in Burundi verhindert Homo-Verbot" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10022">Burundi</a>, wo der Senat in letzter Sekunde ein Homo-Verbot verhindert hat. In <a title="Queer.de: &quot;Litauen: Thema Homosexualität in Schulen tabu&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10601">Litauen</a> wurde ein Gesetz beschlossen, welches die Erwähnung des Themas &#8222;Homosexualität&#8220; in Schulen verbieten soll &#8211; dieses wurde jedoch vom Präsidenten <a title="Queer.de: &quot;Litauen: Präsident stoppt homophobes Gesetz&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10659">nicht unterzeichnet</a>. In <a title="Queer.de: Indien legalisiert Homosexualität" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10688">Indien</a> wurde ein 150 Jahre altes Gesetz zum Verbot von Homosexualität aufgehoben.</p>
<p>Während dem &#8222;Eurovision Song Contest&#8220; in <a title="Queer.de: Polizei stoppt schwulen Protest, Aktivisten verhaftet" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10431">Moskau</a> wurde eine geplante Demonstration von Schwulen und Lesben gewaltsam aufgelöst, die Demonstranten verhaftet. Auch in der <a title="Queer.de: CSD durch Polizei aufgelöst" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10693">Dominikanischen Republik</a> wurde ein CSD aufgelöst, in <a title="Queer.de: CSD nach Gewaltdrohungen abgesagt" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11065">Belgrad</a> nach Gewaltdrohungen abgesagt.</p>
<p>Bei einem Angriff auf ein schwul-lesbisches Jugendzentrum in <a title="Queer.de: Bewaffneter tötet 2 Menschen bei Coming-out-Treff in Tel-Aviv" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10837">Tel-Aviv</a> wurden ein 16-jähriges Mädchen und ein 26-jähriger Gruppenleiter getötet, 15 weitere Besucher des Coming-Out-Treffs wurden verletzt. Die Tat erregte internationales Aufsehen, es kam weltweit zu Solidaritätsbekundungen mit den Opfern.</p>
<p>In der Türkei wurde das drohende Verbot der Gruppe <a title="Queer.de: Verbot von Homo-Gruppe &quot;Lambda Istanbul&quot; abgewendet" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10352">Lambda-Istanbul</a> verhindert. Das &#8222;Werben für Homosexualität&#8220; ist der Gruppe jedoch nach wie vor untersagt. Außerdem begann der <a title="Bericht auf Queer.de" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11008">Ehrenmord-Prozess</a> gegen den Vater des 26-jährigen Ahmet Yildiz, der im Juli 2008 in Istanbul auf offener Straße erschossen wurde.</p>
<p>In <a title="Queer.de: Mexiko-Stadt öffnet die Ehe" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11566">Mexiko-Stadt</a> wurde die Ehe für Homosexuelle geöffnet, in <a title="Queer.de: Erste Homo-Ehe in Südamerika" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11579">Argentinien</a> hat das erste schwule Paar geheiratet, in  <a title="Queer.de: Uruguay beschließt Homo-Adoption" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11019">Uruguay</a> dürfen Schwule und Lesben von jetzt an Kinder adoptieren, in <a title="Queer.de: Oberstes Gericht in Kolumbien verordnet gleiche Rechte" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=9936">Kolumbien</a> haben Homo-Paare nun zumindest die gleichen Rechte wie (nicht verheiratete) Hetero-Paare. Auch in <a title="Queer.de: Schweden öffnet die Ehe" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10214">Schweden</a>, <a title="Queer.de: US-Bundesstaat Iowa öffnet Ehe" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10225">Iowa</a>, <a title="Queer.de: Auch Vermont öffnet die Ehe" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10238">Vermont</a> und  <a title="New Hampshire öffnet Ehe" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10524">New-Hampshire</a> kann jetzt geheiratet werden, in <a title="Queer.de: Doch keine Homo-Ehe in New York" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11472">New York </a>wurde die Öffnung der Ehe allerdings verhindert. <a title="Queer.de: Ehe-Öffnung in Portugal voraussichtlich im April" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11551">Portugal</a> plant ebenfalls die Eheöffnung, in <a title="Queer.de: Washington führt Eingetragene Partnerschaften ein" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10279">Washington</a>, <a title="Queer.de: Regierung in Irland beschließt Partnerschaftsgesetz" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10680">Irland</a> und <a title="Queer.de: &quot;Österreich: Homo-Ehe wird Gesetz&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11388">Österreich</a> wurden eingetragene Partnerschaften eingeführt, und <a title="Queer.de: &quot;Lichtenstein: Homo-Ehe kommt nächstes Jahr&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11547">Liechtenstein</a> plant dies für dieses Jahr.</p>
<p><strong>Sport:</strong></p>
<p>Kurz vor Weihnachten hat sich <a title="Queer.de: Coming-out für britischen Rugby-Star" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11558">Gareth Thomas</a> als schwul geoutet und ist damit der einzige noch aktive offen schwule Rugby-Profi. Erfreulicherweise war das Echo auf sein Outing bisher durchweg positiv. Natürlich ist er <a title="Artikel bei NZ Herald" href="http://www.nzherald.co.nz/rugby/news/article.cfm?c_id=80&amp;objectid=10616803">nicht der erste</a> offen homosexuelle Profisportler. Aber insbesondere in den Sportarten Rugby, Fußball und Football werden Outings von noch aktiven Spielern noch mit Spannung erwartet. Trotzdem ist ein Outing eines Profi-Fußballers laut DFB-Präsident <a title="Welt Online: Warum homosexuelle Profis Outings ablehnen" href="http://www.welt.de/sport/fussball/article5621512/Warum-homosexuelle-Profis-Outings-ablehnen.html">Theo Zwanziger</a> nach wie vor nicht zu empfehlen. Aber der italienische Nationaltrainer Marcello Lippi ist sowieso der Meinung, dass es <a title="Queer.de: &quot;Italiens Trainer: Keine Schwulen im Profifußball&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=9846">schwule Profifußballer gar nicht gibt</a>.</p>
<p>Nun soll verstärkt gegen Homophobie in deutschen Stadien vorgegangen werden. So war der VfB-Präsident Erwin Staudt <a title="Queer.de: VfB-Präsident Schirmherr des CSD Stuttgart" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=9885">Schirmherr des Stuttgarter CSD</a>, das DSF strahlte eine Dokumentation über <a title="Schwule im Fußball: &quot;Es widert mich an, über so etwas zu reden&quot; bei Queer.de" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10416">Homosexualität im Fußball</a> aus, der DFB stellte ein Länderspiel unter das Motto <a title="Queer.de: DFB kämpft gegen Homophobie" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11199">&#8222;Gegen Homophobie im Fußball&#8220;</a>. Wenig hilfreich ist es dann allerdings, wenn selbst ein Co-Trainer einen Schiedsrichter als <a title="Queer.de: Fußball-Trainer sauer auf &quot;schwulen Schiri&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11495">&#8222;schwule Sau&#8220;</a> beschimpft.</p>
<p><strong>Kirche:</strong></p>
<p>Auf dem Kirchentag in Bremen vertrat Alfred Buß, der Präses der evangelischen Kirche von Westfalen, die Meinung, Gottes Liebe gelte allen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Homosexualität sei weder eine Fehlentwicklung noch eine Krankheit. Dies löste eine <a title="DerWesten: Homosexualität und Kirche - Breite Unterstützung für den Präses" href="http://www.derwesten.de/wr/Breite-Unterstuetzung-fuer-den-Praeses-id2173430.html">größere Diskussion in der westfälischen Landeskirche</a> aus.</p>
<p>Der ultrakonservative Gerhard Maria Wagner sollte in Linz zum Weihbischof ernannt werden, hat nach massiven Protesten aber <a title="Queer.de: Homo-Heiler Wagner gibt auf" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=10008">darauf verzichtet</a>.<br />
<em> </em></p>
<p>Und wie üblich verkünden verschiedene katholische Bischöfe, dass Lesben und Schwule <a title="Bischof Laun: &quot;Homosexuelle Ideologen&quot; denken wie Moslems auf Queer.de" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=9854">geheilt werden sollten</a>, Homo-Ehe und -Adoption <a title="Fuldaer Bischof: Homo-Ehe &quot;abartig&quot; bei Queer.de" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=9940">&#8222;abartig&#8220;</a> sind, und dass Homosexuelle <a title="Queer.de: &quot;Kardinal: Homos kommen nicht in den Himmel&quot;" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11471">nicht in den Himmel</a> kommen &#8211; aber daran sind wir ja gewöhnt.</p>
<p>Und dann gibt es ja noch die Mormonen: In Utah hat sich im Juli ein schwules Paar auf einem öffentlichen Platz geküsst &#8211; dummerweise hatte die Stadt Utah diesen Platz vorher an die Mormonen verkauft. Der Sicherheitsdienst der Mormonen war sofort zur Stelle, führte die beiden Küssenden ab, rief die Polizei und erstattete Anzeige. Aus Protest dagegen wurden in etwa 50 amerikanischen Städten <a title="Spiegel Online: Homosexuelle gegen Mormonen - Kirchen-Kampf mit Küsschen" href="http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,643069,00.html">Kiss-Ins</a> organisiert: es trafen sich zwischen 20 und 100 Schwule und Lesben, um sich auf öffentlichen Plätzen demonstrativ zu küssen.</p>
<p><strong>Ein etwas ausführlicherer Jahresrückblick </strong>findet sich bei queer.de:</p>
<ul>
<li><a title="Der Queer.de-Jahresrückblick: Januar bis März" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11576">Januar bis März</a></li>
<li><a title="Der Queer.de-Jahresrückblick: April bis Juni" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11577">April bis Juni</a></li>
<li><a title="Der Queer.de-Jahresrückblick: Juli bis September" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11585">Juli bis September</a></li>
<li><a title="Der Queer.de-Jahresrückblick: Oktober bis Dezember" href="http://www.queer.de/detail.php?article_id=11587">Oktober bis Dezember</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Durchbruch in Lateinamerika</title>
		<link>http://queerbeet.org/2009/12/22/durchbruch-in-lateinamerika/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 13:59:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Viri</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Adoption]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Mexiko]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern (Montag, der 21.) wurden vom Parlament in Mexiko City die gleichgeschlechtlichen Ehen legalisiert. Diese Ehepaare werden ab sofort auch Adoptionsrecht haben. Die Oposition macht momentan noch Druck auf den Bürgermeister. Er soll gegen diesen  Beschluss sein veto-Recht aussprechen. Da die Regierung der Stadt aber seit mehreren Legislaturperioden links ausgerichtet ist (im Gegensatz zur Bundesregierung) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern (Montag, der 21.) wurden vom Parlament in Mexiko City die gleichgeschlechtlichen Ehen legalisiert. Diese Ehepaare werden ab sofort auch Adoptionsrecht haben. Die Oposition macht momentan noch Druck auf den Bürgermeister. Er soll gegen diesen  Beschluss sein veto-Recht aussprechen. Da die Regierung der Stadt aber seit mehreren Legislaturperioden links ausgerichtet ist (im Gegensatz zur Bundesregierung) ist es unwahrscheinlich, dass dieses Gesetz außer Kraft gesetzt wird. Seit einiger Zeit war dieser Beschluss vorhersehbar und es gab viele kleine Schritte in diese Richtung, dies ist nun der Moment, den alle erwartet haben. Eine sehr erfreuliche und spannende Nachricht auf jeden Fall!</p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Mexiko;art123,2981780">Tagesspiegel: Mexiko-Stadt billigt Homo-Ehe</a></p>
<p><a href="http://www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/Mexiko-Lateinamerika-Homosexualitaet-Justiz-Premiere-in-Lateinamerika-Mexiko-Stadt-fuehrt-Homo-Ehe-ein;art154776,2229224">Donaukurier: Premiere in Lateinamerika: Mexiko-Stadt führt Homo-Ehe ein</a></p>
<p><a href="http://www.jornada.unam.mx/2009/12/22/index.php?section=capital&amp;article=029n1cap">La Jornada: Legaliza la ALDF el matrimonio entre personas del mismo sexo</a></p>
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		<title>BVG-Urteil: Ungleichbehandlung verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Oct 2009 11:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fenchurch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Grund zum Feiern! Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil vom 7. Juli 2009 veröffentlicht. Darin wird festgehalten, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern nur dann verfassungsgemäß ist, wenn ein &#8222;hinreichend gewichtiger Differenzierungsgrund vorliegt&#8220;. Weiter heißt es: &#8222;Zur Begründung der Ungleichbehandlung reicht hier die bloße Verweisung auf die Ehe und ihren Schutz nicht aus.&#8220; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Grund zum Feiern! </strong>Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht ein <a title="Urteil: Ungleichbehandlung bei Hinterbliebenenversorgung verfassungswidrig" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-121.html">Urteil vom 7. Juli 2009</a> veröffentlicht. Darin wird festgehalten, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern nur dann verfassungsgemäß ist, wenn ein &#8222;hinreichend gewichtiger Differenzierungsgrund vorliegt&#8220;. Weiter heißt es: &#8222;Zur Begründung der Ungleichbehandlung reicht hier die bloße Verweisung auf die Ehe und ihren Schutz nicht aus.&#8220;</p>
<p>Seit das Lebenspartnerschaftsgesetz am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, haben eingetragene Lebensparter zwar die gleichen Pflichte wie Verheiratete, aber lange nicht die gleichen Rechte. Insbesondere im Steuerrecht, beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenversorgung wurden homosexuelle Paare bisher bewusst benachteiligt, oft mit dem Verweis auf den in der Verfassung geforderten &#8222;besonderen Schutz der Ehe&#8220; (Art. 6, Abs. 1 GG) und der fadenscheinigen Argumentation, dass die heterosexuelle Ehe ja auf die Zeugung und Aufzucht von Kindern ausgelegt sei. <strong>Damit ist jetzt Schluss!</strong></p>
<p><span id="more-1058"></span>Beiden Argumenten hat das BVG mit seinem Urteil einen Riegel vorgeschoben: Ein &#8222;gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird&#8220; ist nach Art. 3 Abs. 1 GG verboten. Da hilft es auch nichts, sich auf den besonderen Schutz der Ehe zu berufen:</p>
<blockquote><p>Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind. Hier bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt.</p></blockquote>
<p>Und auch das Argument der Kindererziehung ist vom Tisch:</p>
<blockquote><p>Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet. Ebenso wenig kann unterstellt werden, dass in Ehen eine Rollenverteilung besteht, bei der einer der beiden Ehegatten deutlich weniger berufsorientiert wäre.</p>
<p>[...]</p>
<p>Umgekehrt ist in eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Rollenverteilung dergestalt, dass der eine Teil eher auf den Beruf und der andere eher auf den häuslichen Bereich einschließlich der Kinderbetreuung ausgerichtet ist, ebenfalls nicht auszuschließen. In zahlreichen eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder, insbesondere in solchen von Frauen.</p></blockquote>
<p>Auch wenn es in dem aktuellen Urteil konkret um die Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst ging, legt die Urteilsbegründung des BVG nahe, dass auch einige andere Regelungen, die bisher noch eingetragene Lebenspartnerschaften benachteiligen, verfassungswidrig sind. Es wird sicherlich spannend sein, zu beobachten, ob die schwarz-gelbe Regierung von selbst auf die Idee kommt, entsprechende Regelungen (etwa im Steuergesetz) zu ändern, oder ob dafür wieder erst die Gerichte bemüht werden müssen&#8230;</p>
<p>Mehr zum Thema:</p>
<ul>
<li>Pressemeldung des LSVD: <a title="Durchbruch bei der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten" href="http://typo3.lsvd.de/index.php?id=1240">&#8222;Durchbruch bei der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten&#8220;</a></li>
<li>Artikel in der Süddeutschen: <a title="Ehe, wem Ehe gebührt" href="http://www.sueddeutsche.de/politik/608/491970/text/">&#8222;Ehe, wem Ehe gebührt&#8220; </a></li>
<li>Urteil des BVG: <a title="Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft verfassungswidrig" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-121.html">&#8222;Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig&#8220;</a></li>
</ul>
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